B&B Cologne
Zimmervermittlung -
Hotelreservierung
Bed and Breakfast Service
Immobilien Geller,
Köln
Allgemeine Geschäftsbedingungen | AGB
1. Buchung und Vertragsabschluss
1.1
B&B Cologne vermittelt im fremden Namen Übernachtungsleistungen für
Dritte
(Leistungsträger: private Gastgeber sowie Hotels) an Kunden. Ein
Beherbergungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und
dem
von uns benannten Leistungsträger zustande. Wir sind weder
Vertragspartner des Beherbergungsvertrages noch Reiseveranstalter im
Sinne des § 651 a BGB.
1.2
Die Vermittlung durch B&B Cologne ist für den Kunden
kostenfrei.
Die Buchung des Kunden über uns ist ein Antrag des Kunden auf
Abschluss
eines Beherbergungsvertrages mit dem Leistungsträger. Wir sind zur
Entgegennahme des Antrages vom Leistungsträger bevollmächtigt.
1.3
Die Buchung kann schriftlich, mündlich, fernschriftlich oder
elektronisch (E-Mail, Internet) erfolgen. Mit der Buchung steht der
Buchende sowohl für die eigenen Verpflichtungen als auch für
diejenigen
aller in der Buchung genannten Teilnehmer ein.
1.4
Der Beherbergungsvertrag mit dem Leistungsträger kommt erst durch
die
Annahme des in der Buchung enthaltenen Antrages des Kunden zustande.
Die Annahme erklären wir als Vertreter des jeweiligen
Leistungsträgers,
von dem wir hierzu bevollmächtigt sind. Eine Annahme ist
insbesondere
die Reservierungsbestätigung, die wir dem Kunden unverzüglich
übersenden oder am Ort persönlich übergeben. Bei
Internet-buchungen
erfolgt die Reservierungsbestätigung am Ende des
Buchungsvorganges über separate E-Mail.
2. Bestimmungen zum Beherbergungsvertrag
Für den Beherbergungsvertrag zwischen dem
Leistungsträger und dem Kunden gelten folgende Regelungen:
2.1
Zahlung:
Mit der Buchung wird eine Anzahlung fällig, und zwar in Höhe
von
maximal 30 % des Gesamtbetrages. Bei Buchungen bis 14 Tage
vor dem Anreisetag ist die Anzahlung mittels Banküberweisung oder
Kreditkarte möglich. Im Übrigen (Buchungen weniger als
14 Tage vor
Anreise) nur mittels Kreditkarte. Der nicht durch die Anzahlung
gedeckte Restbetrag wird direkt an den Leistungsträger gezahlt
(bei
privaten Gastgebern ausschließlich bar und sofort bei Anreise).
Die
genaue Zahlungsweise des Kunden wird im Angebot festgelegt. Hält
der
Kunde die im Angebot festgelegte Zahlungsweise nicht ein, so hat er die
unter Nr. 2.3 der AGB festgelegte Stornierungsgebühr zu
zahlen.
2.2
Bestimmungen für die An- und Abreise
2.2.1
Anreise:
Die Anreise erfolgt am Anreisetag bis 18:00 Uhr (bei Hotels) und
zwischen 18:00 Uhr und 20:00 Uhr (bei privaten Gastgebern).
Ist dem Kunden eine Anreise erst nach 18:00 Uhr (bei Hotels) bzw.
nach 20:00 Uhr (bei privaten Gastgebern) möglich, hat er den
Leistungsträger zu verständigen und dessen Zustimmung zur
verspäteten
Anreise einzuholen. Andernfalls besteht kein Anspruch auf der
Beherbergungsleistung; entfällt der Grund der Anreise (Absage der
Veranstaltung usw.) und/oder nimmt der Kunde aus irgendeinem anderen
Grund die Beherbergungsleistung nicht in Anspruch, so gilt die unter
Nr. 2.3 aufgeführte Stornierungsregelung.
2.2.2
Abreise:
Die Abreise erfolgt am Abreisetag bis spätestens
10:00 Uhr.Eine
spätere Abreise hat die Berechnung einer weiteren
Übernachtung zur
Folge.
2.3
Stornierungsbedingungen:
Der Kunde kann jederzeit den Beherbergungsvertrag durch schriftliche,
per Fax übertragene oder elektronisch (E-Mail) übermittelte
Erklärung
gegenüber B&B die Stornierung des Vertrages bewirken. Erfolgt
die
Stornierung kurzfristig (bis zwei Tage vor der Anreise), so muss der
Kunde die Stornierung zusätzlich gegenüber dem
Leistungsträger
unmittelbar per Fax oder elektronisch (E-Mail) schriftlich
erklären.
Der Kunde hat folgende pauschalierte Stornierungsgebühr an den
Leistungsträger (privaten Gastgeber) zu zahlen:
2.3.1
Zugang der Stornierungserklärung vor der
Anreise außerhalb der Hauptsaison (Messezeiten):
bis 30 Tage - 30 % des Gesamtbetrages
weniger als 30 Tage - 100 % des Gesamtbetrages
Ist
der Leistungsträger ein Hotel, gelten die hoteleigenen
Stornierungsregelungen.
Erscheint der Kunde überhaupt nicht, gilt
die
zuvor aufgeführte Regelung (100 %). Dem Leistungsträger
bleibt es
vorbehalten, einen höheren Schaden als die pauschalierte
Stornogebühr
nachzuweisen; dies gilt insbesondere dann, wenn das Zimmer nicht
anderweitig vermittelt werden konnte. In diesem Fall ist der
höhere
Betrag als Stornogebühr zu zahlen. Dem Kunden bleibt es
unbenommen,
einen geringeren Schaden als die pauschalierte Stornogebühr
nachzuweisen; in diesem Fall ist lediglich der geringere Betrag als
Stornogebühr zu zahlen.
2.3.2
Für
die Hauptsaison (Messezeiten) (Beginn für diesen Vertrag 21 Tage vor dem ersten
Tag
der Messe) gilt abweichend von den vorstehenden Regelungen der
Ziffer 2.3 Folgendes:
Eine Stornierung ist nur mit schriftlicher
Zustimmung des Leistungsträgers möglich. Erfolgt diese nicht,
so ist
der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der
Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht
in Fällen des Leistungsverzuges des Leistungsträgers oder
einer von ihm
zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
Bei vom
Kunden
nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat der Leistungsträger die
Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die
eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Dem Leistungsträger steht
es
frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden
(vereinbarter Preis abzüglich Erlösen aus anderweitiger
Vermietung und
eingesparter Aufwendungen) zu pauschalieren.
Der Kunde ist dann
verpflichtet, 90 % für Übernachtung mit
Frühstück zu zahlen. Dem
Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der
dem Leistungsträger entstandene Schaden niedriger als die
geforderte
Pauschale ist.
Es gelten für die Hauptsaison die gesetzlichen Stornogebühren in Höhe von 80 % bis 100 % des
Gesamtbetrages.
Eine Umbuchung (Austausch des Gastes sowie Vereinbarung zusätzlicher Leistungen
mit
dem Leistungsträger) ist keine Stornierung und löst keine
Stornierungsgebühr aus, sofern eine entsprechende Bestätigung
durch
B&B erfolgt. Verkürzungen der Aufenthaltsdauer, Verringerungen
der
Zahl der Gäste und Verlegungen des Aufenthalts in eine andere Zeit sind
jedoch Stornierungen und lösen Stornierungsgebühren aus.
3. Bestimmungen im Verhältnis
zwischen dem Kunden und der Zimmervermittlung
Im
Verhältnis zwischen dem Kunden und der Zimmervermittlung gilt
folgendes: Die Zimmervermittlung haftet unbeschränkt bei Vorsatz
und
grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der
Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung
von der
Zimmervermittlung beschränkt auf die nach der Art der
Vermittlungsleistung vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
Die
Zimmervermittlung haftet nicht für Verschulden, das nicht in
ihrem
Zuständigkeitsbereich liegt (z. B. unrichtige Beschreibungen,
Überbelegung).
4. Schlussbestimmungen
Sowohl für den Beherbergungsvertrag als
auch für das Verhältnis zwischen dem Kunden und der
Zimmervermittlung gilt Folgendes:
4.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4.2
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist
ausschließlicher erichtsstand für alle Streitigkeiten aus
dem Beherbergungsvertrag und im Verhältnis zwischen dem Kunden und
der B&B Cologne. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt des Kunden nach Vertragsschluss ins Ausland
verlegt werden oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des
Kunden zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
4.3
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die
ganz oder
teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden,
deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe
kommt. |